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Verkehrsrecht

Hierbei geht es einerseits um die Mitwirkung und Mitgestaltung in Fachplanungsverfahren (Bau von Straßen, Bahntrassen, Wasserstraßen, etc.). Näheres hierzu finden Sie unter dem Stichwort "Planfeststellung".

Zum Schutz (Lärmschutz) und zur Sicherheit von Anwohner/innen können Verkehrsbeschränkungen angezeigt sein. Bei den Verkehrsbehörden kann z.B. eine Absenkung der Geschwindigkeit (Tempo 30) beantragt werden. Wenn viele solche Anträge von verschiedenen Anwohnern eingehen, kann das möglicherweise zur Einrichtung einer Temp-30-Zone führen. Ob und in wie weit derartige Forderungen gerichtlich durchgesetzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Im Zusammenhang mit Verkehrsvorhaben kann es zu Enteignungen und zum Erfordernis von Entschädigungen kommen. Auch Bauarbeiten an der Verkehrsinfrastruktur können problematisch werden, z.B. durch Lärm, Erschütterungen (Schäden am Bauwerk) oder eine lange Nichterreichbarkeit des Gebäudes mit der Folge wirtschaftlicher Schäden für einen Gewerbebetrieb.


Rechtsanwalt
Philipp Heinz
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