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Kohlekraftwerke

Aktuell 1: Sonderseite zum Baustopp und zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Kohlekraftwerk Datteln

Aktuell 2: Leitfaden zur juristischen Auseinandersetzung mit Kohlekraftwerken (Genehmigungsverfahren und Klageverfahren) erschienen. Mehr auf den Kohleseiten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bzw. im direkten Download des Leitfadens. Dort sowie hier finden Sie auch Informationen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens.

Knapp 30 neue Kohlekraftwerke werden derzeit in Deutschland geplant. Die meisten davon sollen in Nordrhein Westfalen entstehen. Aber auch in Niedersachsen, Schleswig Holstein, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Großkraftwerke im Gespräch. Übersichtskarten finden sich bei den Umweltverbänden (z.B. www.bund.net, dort „Positionen“ – „Energiepolitik“). Nach eigenen Berechnungen wird jedes Einzelne dieser Kraftwerke zukünftig vermutlich rund 1 % des gesamten deutschen CO2-Ausstoßes ausmachen (berechnet anhand der von den Antragstellern in den Genehmigungsunterlagen benannten CO2 Mengen zweier neuer Steinkohlekraftwerke). Folgende Kritik wird an dem Boom neuer Kohlekraftwerke laut:

  • Angesichts drohender Klimaveränderung und dem Ziel, den CO2-Ausstoß zu verringern, ist die Errichtung neuer Kohlekraftwerke kontraproduktiv.
  • Der Wirkungsgrad vieler der neuen Kraftwerke liegt immer noch unter 50 %. Der Grund hierfür ist die schiere Größe: So finden sich regelmäßig keine oder nur unzureichende Möglichkeiten einer Wärme-Kraft-Koppelung. Statt die nicht verstrombare Wärme in Fernwärmesystemen oder Industrieanlagen nutzen zu können, wird sie über bis zu mehr als 180 m hohe Kühltürme und unter Erzeugung unter Umständen kilometerlanger Dampfschwaden an die Umgebung abgegeben. Den Unterlagen eines der geplanten Kraftwerke war zu entnehmen, dass täglich Kohle im Umfang von 6 Güterzügen (jeweils 600 m Länge) verfeuert wird. Die Energie von mehr als 3 Güterzügen pro Tag wird über den Kühlturm abgeleitet.
  • Altkraftwerke (mit noch schlechteren Wirkungsgraden) werden nicht in vergleichbarem Umfang abgeschaltet.
  • Die jetzigen Kraftwerke werden mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Damit wird der diesbezügliche CO2-Ausstoß zementiert.
  • Es ist völlig ungewiss, ob die CO2-Abscheidung im großindustriellen Maßstab funktionieren wird. Und selbst wenn das der Fall sein sollte besteht die Frage, welche Speicherkapazitäten vorhanden sind. Klar erscheint zudem, dass die CO2-Abscheidung energieintensiv sein wird, also nur mit einer weiteren Senkung des Wirkungsgrades erkauft werden kann.
  • Die Milliarden, die jetzt in die Kohleverbrennung investiert werden, fehlen beim Aufbau regenerativer Energien.
  • Die Vorstellung, mit Kohlekraftwerken weniger abhängig von den internationalen Energiemärkten zu werden, trügt. Einerseits ist der Ausstieg Deutschlands aus der Förderung von Steinkohle nur noch eine Frage der Zeit. In einem „Kohle-Kompromiss“ ist die Rede von 2012 bis 2018. Zu diesem Zeitpunkt werden viele der Kraftwerke gerade erst ans Netz gegangen sein. Zudem wird von den großen Stromkonzernen z.B. auf Erörterungsterminen bereits jetzt freimütig eingeräumt, dass die Kohle verbrannt werde, die am billigsten sei (und das sei meist nicht die Deutsche; sie komme aus Osteuropa oder von Übersee).

Neben den überregionalen Problemen, die Kohlekraftwerke mit sich bringen, gibt es auch allen Grund, sich die Planungen aus nachbarschaftlichen Erwägungen sehr genau anzusehen. Hier gibt es nämlich große Unterschiede, was die zu erwartenden örtlichen Belastungen angeht. Erfahrungsgemäß sind beispielsweise folgende Punkte intensiv zu prüfen:

  • Wie sollen diffuse Stäube bzw. Feinstäube (PM10), die z.B. bei der Umladung der Kohle, beim Transport oder von den Kohlehalden (Abwehungen) entstehen können, minimiert werden?
  • Ist eine Einhausung der Transportanlagen und der Kohlehalden vorgesehen?
  • Welche Rauchgasreinigungstechnik ist vorgesehen?
  • Ist eventuell die Mitverbrennung von (gefährlichen?) Abfällen geplant?
  • Wie steht es mit den Sicherheitsbelangen? Schließlich handelt es sich meist um sog. Störfallanlagen.
  • Wird dem Lärmschutz genüge getan (z.B. der Kühlturm und die Transportvorgänge können mit sehr erheblichen Lärmimmissionen verbunden sein)?
  • Gibt es Möglichkeiten zur Verringerung eines oftmals landschaftsbildzerstörenden 180m-Kühlturms (Diskussion Nasskühlturm-Trockenkühlturm-Hybridkühlturm)?
  • Ist das Vorhaben mit der Bauleitplanung vereinbar (Regionalplanung, Flächennutzungsplan, örtlicher Bebauungsplan) oder muss erst Planungsrecht geschaffen werden (Erfordernis eines Raumordnungsverfahrens oder eines Zielabweichungsverfahrens, Anpassung des Flächennutzungsplans, Aufstellen eines Bebauungsplans).
  • Ist das Vorhaben mit dem europäischen und nationalen Naturschutz- und Artenschutzrecht vereinbar?

Genaueres ist in jedem Einzelfall zu prüfen und ggf. einerseits zur Einflussnahme und andererseits zur Sicherung späterer Rechtsmittel in Einwendungen zu formulieren. Es handelt sich um ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, dessen Einzelheiten hier näher beschrieben sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten etwas zu erreichen steigen, je früher und intensiver eine Beschäftigung mit dem Vorhaben stattfindet. Außerdem ist ein breites örtliches Bündnis aus Bürgerinitiativen, Parteien, Naturschutzverbänden und Kommunen von großem Vorteil.


Rechtsanwalt
Philipp Heinz
Grolmanstr. 39
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