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Kohlekraftwerk Datteln Bebauungsplan unwirksam


  1. Worum es geht
  2. Soll Kohle aus Deutschland verfeuert werden?
  3. Ist das neue Kohlekraftwerk energieeffizient?
  4. Klimarelevanz des Kraftwerks
  5. Bleiben wegen des Urteils „alte Dreckschleudern“ am Netz?
  6. Stichwort Arbeitsplätze
  7. Zum Urteil
  8. Ist eine Heilung möglich?
  9. Gehen ohne Kohlekraftwerke bald die Lichter aus?
  10. Weitere Informationen / Leitfaden

Stand der Dinge Bis Frühjahr 2014:

Am 03.09.09 hat das Oberverwaltungsgericht NRW (Münster) den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das e.on Kohlekraftwerk aufgrund eines von uns angestrengten Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt.

Die Stadt Datteln und die Firma e.on Kraftwerke hatten versucht, hiergegen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu erreichen. Mit Beschluss vom 16.03.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Ansinnen zurückgeweisen, das Urteil vom 03.09.2009 ist damit rechtskräftig.

Dies hat zur Folge, dass sämtlichen Genehmigungen die bauplanungsrechtliche Grundlage fehlt. Mit anderen Worten: Alle immissionsschutzrechtlichen Bescheide (umgangssprachlich „Baugenehmigungen“) sind rechtwidrig.

Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid auf eine Klage des BUND NRW am 12.06.2012 aufgehoben (Az. 8 D 38/08.AK). Revisionsbemühungen von e.on scheiterten. Am 5.12.2013 hat die Bezirksregierung die u.a. durch hiesige Mandanten beklagte 1., 4. und 5. Teilgenehmigung wegen Rechtswidrigkeit zurückgenommen. Die Rücknahme ist bestandskräftig. Weiterhin hat das OVG Münster bestätigt, dass e.on keine Genehmigung mehr für seine Dattelner Altkraftwerke hat. Diese müssen in Kürze (Stand Frühjahr 2014) endgültig vom Netz.

E.on, die Stadt Datteln und der Regionalverband Ruhr (RVR) versuchen seit 2009, mit neuen und teils sehr aufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, das neue Kraftwerk doch noch ans Netz zu bekommen.

Einige, der in diesem Zusammenhang heiß diskutierten Fragen sollen auf dieser Sonderseite aus unserer Sicht beantwortet werden. Das Urteil lässt sich im Volltext abrufen in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte unter „Aktenzeichen“ 10 D 121/07.NE eingeben und „suchen“.

1. Worum es geht

Geplant ist Europas größter Steinkohlekraftwerksblock. Die Feuerungswärmeleistung beträgt 2.400 MW (+ 200 MW Hilfsdampferzeuger). Das entspricht einem mittleren Atomkraftwerk. Dafür werden rund 3,5 Mio Tonnen Kohle pro Jahr benötigt. Das entspricht 6 rund 600 m langen Güterzügen pro Tag. Der Wirkungsgrad soll bestenfalls bei 49,2 % liegen, wobei schon 300 MW völlig unsichere Fernwärmeabgabe eingerechnet sind. Mehr als die Hälfte der Energie soll ungenutzt über einen 180 m Kühlturm an die Umgebung abgegeben werden. Zur Dimension des Kühlturms: 180 m entsprechen in etwa 50 Etagen. Wenn man das Hauptschiff des Kölner Doms um 90 ° drehen würde, könnte man es praktisch im Kühlturm versenken – und hätte oben noch mal 40 m „Luft“ (Kölner Dom ist 144 lang).

2. Soll Kohle aus Deutschland verfeuert werden?

Nein. E.ON hat bereits auf dem immissionsschutzrechtlichen Erörterungstermin zugeben müssen, dass die Anlage auf Importkohle ausgerichtet ist. Diese Aussage des Dattelner Kraftwerksleiters findet sich auf S. 69 der Niederschrift des immissionsschutzrechtlichen Erörterungstermins (16. Mai 2006). Auch in der mündlichen Verhandlung am 03.09.09 hat e.on nochmals bestätigt, dass Importkohle verbrannt werden solle (z.B. aus Australien), vgl. Randnummer 121 des Urteils. Man darf also festhalten, E.ON ging es nie um die Nutzung einheimischer Energieträger.

3. Ist das neue Kohlekraftwerk energieeffizient?

Der Wirkungsgrad der alten Dattelner Kraftwerke liegt lt. e.on bei rund 38 %. Der elektrische Wirkungsgrad des neuen Kraftwerks soll 7 % höher ausfallen, also ca. 45 % betragen. Sofern eine – bisher nur zum geringsten Teil abgesicherte und damit insgesamt völlig offene – Fernwärmeauskopplung von 380 MW erfolgt, wird der Wirkungsgrad nach e.on-Darstellung auf 49,2 % erhöht. Mit anderen Worten: Selbst im besten Fall wird die Energie der Steinkohle, die zuvor u.U. um die Halbe Welt geschifft wurde (was ebenfalls Energie kostet, die in die Rechnung von e.on wohl noch gar nicht eingeflossen ist), zu mehr als der Hälfte ungenutzt „in den Himmel gepustet“. Das hat mit Energieeffiziens wenig zu tun. Das Problem liegt darin, ein Kraftwerk, welches die Leistung aller alten dortigen Blöcke um rund 350 % übertrifft, an einem Standort wie Datteln zu planen, wo es kaum Möglichkeiten der Abwärmenutzung gibt. Wenn man – insbesondere unter Klimaschutzaspekten – den Bau neuer Kohlekraftwerke überhaupt verantworten könnte, dann nur an Standorten, an denen die Abwärme so weit wie möglich genutzt werden kann. Anstatt die Abwärme mit 180m-Kühltürmen und kilometerlangen Kühlturmschwaden, die ganzen Landstrichen die Lebensqualität nehmen können, nutzlos in die Umgebung abzugeben.

4. Klimarelevanz des Kraftwerks

Fast gebetsmühlenartig betont insbesondere die Landesregierung NRW, das neue Kraftwerk trage zum Klimaschutz bei. Das Gegenteil ist der Fall: Das neue Kraftwerk soll jährlich ca. 6,2 Mio t CO2 emittieren. Die abzuschaltenden Kraftwerke Datteln 1 (0,5 Mio t CO2), Datteln 2 (0,5 Mio t CO2), Datteln 3 (0,6 Mio t CO2) bringen es insgesamt auf 1,6 Mio t CO2. Es verbleibt eine Mehrbelastung von 4,6 Mio t CO2 jährlich. Auf Frage des Gerichts während des Ortstermins am 13.08.09 haben e.on-Vertreter erklärt, dass zusätzlich von Datteln die Abschaltung von Shamrock/Herne (0,8 Mio t CO2) gesichert sei. Über weitere Abschaltung entscheide der Markt. Andere Annahmen seien ein „Missverständnis“ (vgl. Rn. 118 der Urteilsbegründung). Eigentlich kann man Shamrock/Herne in der CO2-Bilanz gar nicht berücksichtigen, denn die Abschaltung erfolgt völlig unabhängig vom gegenständlichen Kraftwerk (vgl. hierzu sogleich 5.) Aber selbst, wenn man es täte, verbleibt ein Mehrausstoß 3,8 Mio. t CO2. Das ist mehr als doppelt so viel, wie durch angeblich gesicherte Abschaltungen eingespart werden soll. Alles andere ist selbst nach gerichtlich festgehaltenen e.on-Ausführungen ein „Missverständnis“.

Im übrigen sei angemerkt:  Bezogen auf die gesamtdeutschen jährlichen CO2-Emissionen nach dem Nationalen Allokationsplan 2008 – 2012 (851,1 Mio t) entfällt ein Anteil von rund 0,73 % allein auf dieses eine neue Dattelner Steinkohlekraftwerk. Für eine einzelne Anlage handelt es sich um einen ernorm hohen Emissionswert.

5. Bleiben wegen des Urteils „alte Dreckschleudern“ am Netz?

Nein, das ist nicht ersichtlich. E.on hat am 13.08.09 angegeben, Shamrock/Herne aufgrund einer Verpflichtung aus der 13. BImSchV abzuschalten. Hierbei handelt es sich um die Verordnung, die u.a. die Emissionsbegrenzungen von Großkraftwerken regelt. Nach § 20 Abs. 3 der 13. BImSchV mussten Altanlagen bis zum 01. November 2007 so nachgerüstet werden, dass sie im Wesentlichen die emissionsmäßigen Anforderungen neuer Großkraftwerke erfüllen. Gemäß Abs. 3 dieser Norm konnte der Anlagenbetreiber jedoch bis zum 31. Dezember 2006 verbindlich erklären, die Anlage bis zum 31. Dezember 2012 stillzulegen. Als „Lohn“ hierfür darf die Anlage bis zum vorgenannten Termin nach den alten Vorgaben und Grenzwerten bis zu diesem Termin aber keinesfalls länger laufen lassen. Eine Möglichkeit, die Altanlage mit höherem Schadstoffausstoß, als es dem jetzigen Stand der Technik entspricht, über 2012 hinaus laufen zu lassen, gibt es nicht. Auch für die älteren Dattelner Blöcke hat e.on im September 2009 öffentlich erklärt, es gebe eine Betriebsgenehmigung bis 2012. In so fern müssen ganz offensichtlich auch Datteln I-III bis 2012 vom Netz – unabhängig von der Fertigstellung des neuen Blocks. Dieser Punkt ist inzwischen gerichtlich geklärt. Eine behördliche Duldung des Weiterbetriebs erfolgte nur noch so lange, wie es dauerte, einen Bahnstromumrichter zu bauen und die Fernwärmeversorgung sicher zu stellen.

6. Stichwort Arbeitsplätze

E.on selbst gibt die Anzahl der Arbeitsplätze in seinen „Fakten zum geplanten Steinkohlekraftwerk Datteln“ mit direkt 75 und indirekt 175 Arbeitsplätzen an. Das von e.on geplante Großkraftwerk ist damit zwar nicht energieeffizient. Aber dafür um so „arbeitseffizienter“. Soweit bekannt, arbeiten bei den stillzulegenden Kraftwerksblöcken in Datteln und Shamrock/Herne derzeit weitaus mehr Menschen. Es kursiert die Zahl von 300 entfallenden e.on Arbeitsplätzen in der Region. Dies soll definitiv nicht heißen, dass nicht jeder einzelne Arbeitsplatz wichtig ist. aber wer glaubt, dass von diesem Projekt dauerhaft tausende Arbeitsplätze abhängen, der irrt. Tatsächlich werden dort wohl nicht mal die Personen dort Arbeit finden, die derzeit in der Region für abzuschaltende e.on-Kraftwerke arbeiten.

7. Zum Urteil

Zusammenfassend kann man das Urteil so beschreiben, dass die Stadt Datteln ihrer planerischen Verantwortung in keiner Weise ausreichend nachgekommen ist. Das ist umso erschreckender, als es sich um ein gigantisches Vorhaben handelt, welches eine ganze Region über Jahrzehnte prägen wird.Inhaltlich zeigt das Urteil Fehler auf, die die gesamte Palette des Planungsrechts betreffen. Eine Übersicht gewinnen können Sie anhand der Leitsätze aber auch aufgrund der Fehlerzusammenstellung auf Seite 29 f. Die Fehler lassen sich folgenden Kategorien zuordnen: 

  1. Verstoß gegen die Anpassungspflicht an den Landesentwicklungsplan; im Stadtgebiet von Datteln ist ein anderer Standort in der Landesplanung ausgewiesen.
  2. Verstoß gegen die Grundsätze der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Neue Kraftwerke sind laut Landesplanung auch im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels nur möglich, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das ist hier nicht ansatzweise sichergestellt (vgl. oben 3. und 4.).
  3. Die erforderliche Regionalplanänderung ist unwirksam; man hat hier quasi durch die Hintertür einen neuen Standort für ein eigenständiges Großkraftwerk eingeführt. Abgesehen davon, dass dies dem Landesentwicklungsplan widerspricht hat es diesbezüglich laut OVG auch keine erkennbare (aber zwingend erforderliche) Abwägung gegeben.
  4. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ist unwirksam, da ebenfalls keine Anpassung an die übergeordnete Planung erfolgt ist.
  5. Der Bebauungsplan ist nicht einmal an die unwirksame Änderung des Regionalplans angepasst, es fehlt an der Ausweisung von Waldflächen.
  6. Der Bebauungsplan leidet an einem totalen Abwägungsausfall, was die Anforderungen an die Störfallvorsorge angeht. Die Stadt hat verkannt, dass sie und nur sie die Pflicht hat, Vorsorge, für den Dennochstörfall zu schaffen. Es geht darum, dass auf europäischer Ebene die Konsequenz gravierendster Störfälle gezogen wurde. Die Richtlinie ist benannt nach dem furchtbaren Unfall im ital. Seveso. Es geht hier nicht um irgendetwas, sondern um den Schutz von Menschenleben bei Störfällen, die eben bei Störfallanlagen nie völlig ausgeschlossen werden können Die Umsetzung in Deutsches Recht ist (jedenfalls partiziell) erfolgt. Entgegen des konkreten Wortlautes in § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz meinte die Stadt Datteln, die ganze Verantwortung auf das immissionsschutzrechtliche Verfahren abwälzen zu können. Im übrigen liegen gravierende Fehler beim Verständnis und der Anwendung der Abstandsrichtlinien vor.
  7. Der B-Plan ist abwägungsfehlerhaft, da hinsichtlich der Immissionen eine zu umfassende Verlagerung in das immissionsschutzrechtliche Verfahren stattfindet. Konkret wird gerügt, dass die Stadt bereits umfangreiche Flächen zur Erweiterung/Nachrüstung (sog. Reserveflächen) zur Verfügung stellt, ohne die hiervon zu erwartenden Emissionen auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Das wiege um so schwerwiegender, da die Stadt hinsichtlich verschiedener Immissionen bewusst bis an die Grenze des Zulässigen gegangen sei.
  8. Bestätigt werden weiter Mängel in den Gutachten, ggf. eine Befangenheit von Gutachtern, Fehler bei der Ermittlung der Lärm- und Schadstoffbelastung und insbesondere bei der Frage der Notwendigkeit und Zumutbarkeit eines derart massiven Kühlturms samt einer Fehlgewichtung der Verschattungen durch Kühlturmschwaden (Stichwort erdrückende Wirkung).
  9. Das Flächenkonzept sei nicht nachvollziehbar. Kurz gesagt: Man habe E.ON die Flächen gegeben, die sie wollten. Ohne sich darum zu kümmern, ob die Flächen-, Boden-, Wald- und Biotopinanspruchnahme tatsächlich gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten der Minimierung gibt. Zudem sei die FFH-Verträglichkeit nicht nachgewiesen.Jeder dieser Themenkomplexe hätte bereits für sich genügt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Die Landesregierung und die Stadt Datteln behaupten immer wieder, dass dieses Urteil eine völlig neue Rechtsprechung begründe und deshalb nicht zu erwarten war. Aus unserer Sicht ist das Gegenteil der Fall. Rechtlich wurde nichts anderes gemacht, als detailliert und mit großer Sorgfalt die aus jahrzehntelanger Rechtsprechung gewonnen Planungsgrundsätze auf den Fall Datteln zu übertragen. Auch inhaltlich dürfte eigentlich niemand der Beteiligten verwundert sein: Schließlich haben wir, der BUND sowie viele andere einen sehr großten Teil der jetzt gerichtlich festgehaltenen Argumente seit 2006 wieder und wieder vorgetragen.

8. Ist eine Heilung möglich?

Nein. Eine Heilung bedeutet juristisch, dass – vorwiegend formelle Fehler – nachträglich behoben werden und der gleiche (!) Bebauungsplan erneut beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Hier handelt es sich nicht um formelle Fehler, sondern um Fehler, die den Bebauungsplan an vielen Stellen in seinem Kern betreffen. Eine Heilung ist danach nicht vorstellbar. Wenn man es genau nimmt, sprechen auch weder die Stadt Datteln noch die Landesregierung von einer Heilung im eigentlichen Sinne. Vielmehr geht es darum, zunächst die Landesplanung zu ändern. Dazu wurde Ende 2009 der sog. Klimaschutzparagraph im Landesentwicklungsprogramm gestrichen. Für 2010 ist angekündigt, den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan zu ändern. Wenn hier sämtliche Vorgaben für Energieeffizienz und den Klimaschutz gestrichen würden, würde das Land NRW energiepolitisch allerdings 20 Jahre zurückfallen. Selbst wenn dies alles fehlerfrei laufen sollte, wären damit aber noch längst nicht alle im Urteil genannten Fehler des Bebauungsplans behoben. Es müsste vom Stadtrat der Stadt Datteln unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein komplett neuer Bebauungsplan erarbeitet werden. Dieser müsste in seinem Abwägungs- und Diskussionsprozess „rein zufällig“ zu dem Ergebnis kommen, dass all das, was schon gebaut wurde, richtig ist. Danach könnte erneut gegen den Bebauungsplan geklagt werden. Es ist leicht erkennbar, dass ein derartiges Vorgehen der Stadt Datteln mit sehr hohen rechtlichen Risiken behaftet ist. Zudem ist es langwierig und rechtlich sowie fachlich sehr komplex. Eine einfache, kurzfristige „Lösung“ ist nicht ersichtlich.

9. Gehen ohne Kohlekraftwerke bald die Lichter aus?

Lassen wir die Umweltbehörde des Bundes, das Umweltbundesamt (UBA) sprechen. Das UBA kündigt Ende September 2009 eine Studie hierzu an wie folgt:

„Die Stromversorgung ist sicher – trotz Atomausstiegs und ohne in den nächsten Jahren zusätzliche fossile Kraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bauen zu müssen. Das ist Ergebnis der aktuellen Studie „Klimaschutz und Versorgungssicherheit“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem besteht kein Bedarf an zusätzlichen Grundlastkraftwerken. Das gilt selbst unter konservativen Annahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der KWK sowie zur Entwicklung des Stromverbrauchs in den nächsten Jahren. Um neben der Versorgungssicherheit auch die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, muss sich die Stromversorgung grundlegend wandeln. Zentrale Elemente sind neben dem Atomausstieg: mehr erneuerbare Energien, weniger Stromverbrauch durch mehr Effizienz, der Ausbau der KWK und eine Verlagerung hin zu weniger CO2-intensiven Brennstoffen wie Gas. Erneuerbare Energien müssen langfristig den überwiegenden Teil des Stroms erzeugen. Die Potentiale hierfür sind sowohl in Deutschland als auch weltweit vorhanden.“ 

 Die Studie findet sich hier.

10. Weitere Informationen / Leitfaden:

  • Ein u.a. von uns erstellter Leitfaden zur rechtlichen Auseinandersetzung mit Kohlekraftwerken findet sich auf den Kohleseiten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bzw. hier zum direkten Download.
  • Weitere Informationen zu den derzeit geplanten Kohlekraftwerken finden Sie auf unserer allgemeinen Kohlekraftwerksseite.


Rechtsanwalt
Philipp Heinz
Grolmanstr. 39
10623 Berlin
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Zweigstelle
Michaelisstr. 6
14542 Werder
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